Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
Jedes Aus- und Weiterbildungsunternehmen sowie jeder private Arbeitsvermittler, der mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit arbeiten möchte, muss sich nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV, zertifizieren lassen.
Manuela Henrich - Eggert ist zugelassen durch die Zertifizierungsstelle des TÜV Thüringen e. V. - von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Zugelassen für den Fachbereich (FB) nach § 5 (1) AZAV FB1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten BuchesSozialgesetzbuch